Beim Stichwort Versorgungssicherheit gehen wir immer davon aus, dass Betreiber von Kraftwerken notleidend sind. Gerne vergessen wir, dass vielleicht auch aus wirtschaftlichen Gründen einmal ein Kraftwerk vom Netz genommen wird, ohne dass es einer Genehmigung der Bundesnetzagentur oder eines Übertragungsnetzbetreibers bedarf. Auf diese Sicherheit vertrauen wir, wenn wir von Kapazitätsmärkten sprechen. Auf diese Sicherheit verlassen wir uns, wenn wir über Kraftwerksreserven nachdenken. Vertrauen, dass wir nicht eines Tages erpressbar werden und dann vom Strom verlassen werden. Zum Glück sind alle EEG-Anlagen verpflichtet ihren Strom einzuspeisen (solange sie Förderung erhalten).
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