Für private Halter eines Elektroautos oder -rollers sind die Einnahmen aus der THG-Prämie laut „bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung“ des Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz jetzt doch steuerfrei: „THG-Prämien für E-Autos doch steuerfrei!“
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