Erstmals bestätigen zwei Landgerichte die VDE-Sicherheitsnormen für die Steckdoseneinspeisung als verbindliches Marktrecht: Geräte mit mehr als 960 Wattpeak Modulleistung dürfen ohne den erforderlichen Leitungsüberlastschutz nicht mehr verkauft werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß. [Weiterlesen]
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