Die Ausschreibungen für Erneuerbare Energien, bisher nur für Photovoltaik angewendet, gelten ab 2017 auch für Windenergieanlagen an Land. Bei den bisherigen Ausschreibungs-Runden kamen Energiegenossenschaften schon kaum zum Zuge. Zu komplex scheint die Teilnahme an diesem Verfahren.
Studie: Genossen auch bei Wind-Ausschreibungen benachteiligt