Am 1. Januar 2015 trat ein neues Mess- und Eichgesetz in Kraft: Beim Einbau von eichpflichtigen Messgeräten muss zukünftig die Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde innerhalb von 6 Wochen angezeigt werden.
Auch Messgeräte für Heizwärme und Warmwasser betroffen
Für die Einhaltung sämtlicher Pflichten ist der Betreiber verantwortlich. Die Eichbehörden werden es nie und nimmer schaffen, alle diese Geräte zu erfassen, zu katalogisieren und in einem geeichten Zustand zu halten. Es scheint eher wie in der Trinkwasserverordnung aus 2011, die es den Betreibern größerer Trinkwasseranlagen auferlegte, Hygienemessungen durchzuführen und den Gesundheitsämtern zu melden. Die Praxis war dann, dass die Gesundheitsämter, die in den Jahren davor so erfolgreich geschrumpft wurden, dass sie kaum noch die Hygieneprüfungen in öffentlichen Schwimmbädern schaffen, sich mit Händen und Füßen gewehrt haben. Sie haben fast überall den Modus gefunden, dass die Anlagenbetreiber die geset