Wer sich vollständig selbst mit erneuerbarem Strom versorgt, braucht keine EEG-Umlage zahlen – auch wenn seine Photovoltaikanlage mehr als zehn Kilowatt Leistung hat. Die Clearingstelle EEG hat nun in einer Empfehlung dargelegt, wann die Befreiung erfolgen sollte. Nämlich nur, wenn sich der Stromerzeuger ausschließlich mit eigener Energie versorgen kann und das über ein ganzes Jahr hinweg schafft. Bezüglich der Erfassung des umlagepflichtigen Eigenverbrauchs spricht sich die Einrichtung für die Installation eines Erzeugungszählers aus.
Keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bei vollständiger Autarkie