Seit 1. Mai gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine formale Neuerung ist die Einführung eines vorläufigen Energieausweises. Dieser soll sowohl dem Aussteller als auch u.a. potenziellen Immobilienkäufern und Mietern helfen. Was es mit dem vorläufigen Energieausweis auf sich hat und wie lange dieser gültig ist, erläuterte jetzt der Verband Privater Bauherren (VPB).
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