Der Transport von Strom fällt unter das Produkthaftungsgesetz. Tritt aufgrund einer Versorgungsstörung ein Schaden beim Verbraucher auf, hat der Netzbetreiber für diesen einzustehen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Wuppertal hat der Bundesgerichtshof bestätigt.

Nach einem Stromausfall trat im Hausnetz des Klägers ein Überspannungsschaden auf, durch den mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Die Überspannung konnte auf die Unterbrechung von zwei PEN-Leitern zurückgeführt werden, über die das Haus mit der Erdungsanlage verbunden ist. Ein PEN-Leiter dient gewöhnlich dem Schutz von Mensch und Tier vor elektrischem Schlag und unterstützt die Verteilung von elektrischer Energie. Den in der Wohnung entstandenen Schaden wollte sich der Kläger vom Netzbetreiber erstatten lassen.

Netzbetreiber haftet für Überspannungsschaden

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