Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Liste der Unternehmen veröffentlicht, die sich 2014 von der EEG-Umlage haben befreien lassen. Während die Kosten der Energiewende auf den Stromkunden umgelegt wird, sind „stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch oder Schienenbahnen“ weitgehend von der EEG-Umlage befreit.

Die Begründung der Politik: Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Firmen solle durch die Ausnahmen erhalten bleiben. Doch: stimmt das überhaupt?

EEG-Umlage: Wie viele Trittbrettfahrer profitieren von den Ökostrom-Rabatten?

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