Zum 1. Juli 2013 wird eine Neuregelung zum Contracting innerhalb des Mietrechtsänderungsgesetzes wirksam. Diese sieht vor, dass Vermieter künftig die Wärmelieferung von der hauseigenen Zentralversorgung auf einen außenstehenden spezialisierten Wärmelieferanten, einen sogenannten Contractoren, übertragen können, ohne dass die Heizkosten für die Mieter steigen dürfen.

Neues Mietrecht: Contracting muss warmmietenneutral sein

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