Eine Nachricht über ein noch unveröffentlichtes, ja nicht einmal mit einer Pressemitteilung versehenes BGH-Urteil zur Inbetriebnahme von Photovoltaik-Modulen sorgt für Aufruhr. Angeblich hat der BGH die Zulässigkeit des Glühlampentests gekippt. Das dürfte nicht nur falsch sein – vermutlich ist sogar das Gegenteil richtig. Ein Gastkommentar von Rechtsanwältin Margarete von Oppen, Kanzlei Geiser & von Oppen.
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