Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll.
Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll.
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