Monatliche Abschläge für Strom und Gas sind eine Anzahlung auf die gelieferte Energie von Vesorgern und sollen Kunden nicht zuletzt vor astronomischen Nachzahlungen am Ende des Abrechnungsjahres schützen. Sind die Abschläge jedoch unverhältnismäßig hoch angesetzt, wird daraus quasi ein zinsfreies Darlehen, das Stromkunden ihren Anbietern gewähren. Aus diesem Grund gibt es klare gesetzliche Vorgaben für die Berechnung. Dazu gehört unter anderem die Regel, dass Energieversorger die Höhe der verlangten Abschläge nicht mitten in der laufenden Abrechnungsperiode ändern dürfen. Zwei Anbieter wurden in diesem Monat genau deshalb abgemahnt.
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