Im vorgestern vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende bleibt die 600-kWh-Grenze erhalten. Das bedeutet, dass alle Haushalte, die weniger als 6000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, von der Einbaupflicht eines Smart Meters verschont bleiben.
Digitalisierungsgesetz zur Energiewende: Haushalte fein raus