Ab 1. Februar fallen Photovoltaikmodule unter das Elektroschrottgesetz. Das bedeutet, dass sie im Falle ihrer Entsorgung recycelt werden müssen. Bezahlen müssen den Prozess die Modulhersteller. Zugleich erlaubt das Gesetz nur noch den Produzenten auf dem deutschen Markt zu verkaufen, die sich für das Recycling alter Module registrieren. Das haben offenbar bislang zu wenige Unternehmen getan. Das kann für Händler und Installateure Folgen haben.
Ende dieses Monats endet die Übergangsfrist für die Hersteller von Photovoltaikmodulen hinsichtlich der neuen Bestimmungen zur Entsorgung alter Ware. Ab 1. Februar fallen Photovoltaikmodule unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, auch Elektroschrottgsetz genannt. Das bedeutet, Solarstrommodule dürfen nicht einfach auf den Müll wandern, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden – mindestens 75 Prozent der eingesetzten Rohstoffe sollen zurückgewonnen werden. Für die Entsorgung nimmt der Gesetzgeber die Hersteller der Module in der Pflich
Recycling: Solarteure haften für Versäumnis der Modulhersteller