Der Bundesgerichtshof hat den Begriff „Photovoltaikanlage“ definiert. Entgegen mancher Urteile und juristischen Einschätzungen handelt es sich dabei den Richtern zufolge in der von 2009 bis 2012 geltenden Fassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes um die Gesamtheit aller installierten Module inklusive der Unterkonstruktion. Die Clearingstelle EEG hatte bislang jedes einzelne Module als eine Anlage angesehen. Das Oberlandesgericht Nürnberg teilte die Auffassung. Der Anlagenbegriff ist dem höchsten deutschen Gericht zufolge die Voraussetzung, um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage festzusetzen.

Bundesgerichtshof stößt Auffassung zur Anlage und Inbetriebnahme um

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