Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg bestätigt, welches den Inbetriebnahmezeitpunkt einiger Solaranlagen in bestimmten Fällen bis zum 31.März 2012 als unzulässig erklärt. Die Folgen könnten Rückzahlungen von zu hohen Einspeisevergütungen und damit sinkende Renditen für Betreiber von betroffenen Solaranlagen sein.
BGH erklärt spezielle Inbetriebnahmepraxis als unzulässig: Neubestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts von PV-Anlagen bis 31.03.2012 steht bevor
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