Die Novelle des KWK-Gesetzes trifft kaum auf Zuspruch. Einer der Kernpunkte ist der Umstieg vom bisherigen Ausbauziel 25 % KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung auf KWK-Anteil von 25 % an der regelbaren Stromerzeugung. Das bedeutet effektiv eine Minderung des KWK-Ausbauziels. Ebenso soll die KWK-Förderung auf Anlagen in der öffentlichen Versorgung beschränkt werden.
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