Vor dem Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zum Strommarkt 2.0 soll der Bundestag die Interessen der
Bürger aufnehmen und Auswirkungen der Maßnahmen auf Strompreis, Marktteilnehmer,
Versorgungssicherheit und Netzentgelte transparent vortragen.
Vor dem Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zum Strommarkt 2.0 soll der Bundestag die Interessen der
Bürger aufnehmen und Auswirkungen der Maßnahmen auf Strompreis, Marktteilnehmer,
Versorgungssicherheit und Netzentgelte transparent vortragen.