Ab 25,5 Grad Wassertemperatur darf keine zusätzliche Wärme in die deutschen Flüsse eingeleitet werden. Kommt diese Schwelle zeitgleich mit niedrigen Pegelstände, so bedeutet dies die Betreiber thermischer Kraftwerke eine wetterbedingte Zwangsabschaltung. Man könnte auch von eine ungeplanten Nichtverfügbarkeit sprechen, welche zwar im Gegensatz zu Polen nicht direkt zu einem Brown-Out führen kann, jedoch das Rollenbild einer verlässlichen Stromerzeugung umdreht.
Weil zu Spitzenlastzeiten genügend Strom aus Photovoltaik und Windkraft vorhanden ist, braucht man sich in Deutschland im Sommer keine Sorgen machen.