Sind kartellrechtliche Bedenken am Strommarkt heute noch begründet? Die ehemaligen 4 großen Energieversorger sind nur noch ein Schatten ihrer selbst, jedoch muss auch die Vermarktung des EEG-Stroms ihnen zugerechnet werden. Bei einem tatsächlich freien Markt – ohne Eintrittshürden, sollte es eigentlich auch keine Möglichkeit zur Kartellbildung geben.
Maßnahme 2 Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht transparenter machen