Ab 2017 bis 2020 gehen insgesamt 2,7 GW an Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve. Diese ist je Kraftwerksblock auf 4 Jahre befristet. Ist ein Kraftwerk in der Kapazitätsreserve, so darf es nicht mehr am Markt teilnehmen. Der Stromkunde zahlt mit einer (kommenden) Erhöhung der Stromkosten für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit. Nach 4 Jahren ist das Kraftwerk dann endgültig still zu legen und darf kein Strom mehr erzeugen. Ein alternativer Vorschlag…
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