Energieaudit in kommunalen Betrieben
Kommunale Betriebe – wann müssen sie ein Energieaudit durchführen?
Im Energiedienstleistungsgesetz EDL-G wird bei dem Begriff Unternehmen (betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) auf die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) verwiesen.
Grundsätzlich gilt: entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern, dass die Organisation einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Hierzu muss lediglich eine Teilnahme an einem Markt vorliegen, jedoch nicht unbedingt die Absicht dabei Gewinn zu erzeugen. Im BAFA-Merkblatt für Energieaudits wird der Begriff unter 2.2 erläutert: