Die Abrechnung der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom ist bislang ausgesetzt. Das ändert sich zum 1. Juli: Dann sind die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber erstmals berechtigt, Abschläge in Rechnung zu stellen. Dies ist jedoch nur bei umlagepflichtigen Photovoltaikanlagen vorgesehen, deren Generator mehr als 30 Kilowatt Leistung aufweist.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) im vergangenen Jahr, wurde eine neue Zahlungsverpflichtung für Betreiber von Photovoltaikanlagen eingeführt. Verbrauchen die Stromerzeuger einen Teil ihrer Energie selbst, müssen sie auf die selbst genutzte Strommenge EEG-Umlage zahlen. In die Pflicht nimmt der Gesetzgeber dabei jedoch nur Betreiber von Anlagen, die mehr als zehn Kilowatt Leistung haben und entweder ab August 2014 in Betrieb genommen oder nach Juli 2014 eigenverbrauchsfähig gemacht wurden.

Ab Juli können Netzbetreiber EEG-Umlage auf Eigenverbrauch eintreiben

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