Mit Inkrafttreten der novellierten Ausgleichsmechanismus-Verordnung am 20.02.2015 wurde den Übertragungsnetzbetreibern eine Fristverlängerung für die Veröffentlichungsfristen gewehrt.  Mittlerweile sind die Abrechnungen für das EEG-Konto nicht mehr bis zum 3. Werktag des Monats zu veröffentlichen, sondern erst nach 10 Werktagen:  Die Veröffentlichungen der Marktwerte erfolgt weiterhin auf freiwilliger Basis nach Können und Vermögen am 3. WT des Folgemonats.… Weiterlesen →

ÜNBs: Schon nach einem Monat kein Können und Vermögen mehr…

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