Das Fehlen der Energiekennwerte kann ab Mai mit Bußgeld bis 15.000 Euro geahndet werden.
Die erforderlichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen hängen davon ab, wann der Ausweis ausgestellt wurde und um welchen Immobilientyp es sich handelt.
Die erforderlichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen hängen davon ab, wann der Ausweis ausgestellt wurde und um welchen Immobilientyp es sich handelt.