Sehr geehrtes Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA),
der Deutsche Bürger beantragt eine Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen gemäß §§ 63 ff. EEG 2014, denn die Voraussetzungen dürften erfüllt sein, so dass wir antragsberechtigt sind.