Im Juli 2013 standen Bürgerenergiegenossenschaften urplötzlich vor einer praktisch unüberwindbaren Hürde: Sie fielen fortan unter das Kapitalanlagegesetzbuch. Dann die Nachricht, für die viele gekämpft haben: Die BaFin ist von ihren Kriterien abgerückt. Eine Bilanz.
Änderung des BaFin-Auslegungsschreibens stärkt Bürgerenergie