Zielsetzung des Beitrags: Handlungsfähigkeit des Unternehmers hinsichtlich Energiemanagement stärken
Unternehmen, die nicht unter die Definition KMU der Europäischen Union fallen – also mehr als 250 Mitarbeiter und mehr als 50 Mio. € Umsatz generieren oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen € aufweisen – müssen bis Ende diesen Jahres entweder ein Energieaudit gemäß DIN 16247 durchgeführt und abgeschlossen haben oder müssen mit der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß EMAS oder ISO 50001 begonnen haben. Da sich beide Ansätze zur gesetzlichen Pflichterfüllung – die nebenbei bemerkt bei Nichterfüllung strafbewehrt ist – grundsätzlich voneinander unterscheiden, soll im folgenden Beitrag eine Differenzierung von Energieaudits und Energiemanegementsystemen vorgenommen werden.