5 Euro Mahnkosten für eine unbezahlte Stromrechnung. Soviel stellte die Pfalzwerke AG ihren säumigen Stromkunden in Rechnung. Dass das nicht rechtens ist, bestätigte nun das Landgericht Frankenthal auf Klage der Verbraucherzentrale Berlin. Dieser Erfolg stellt nicht nur die Mahnpraxis der Pfalzwerke richtig, sondern hat auch rechtliche Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle, in denen Strom- und Gaskunden mit zu hohen Mahngebühren zur Kasse gebeten werden.
Recht für Stromkunden: 5 Euro Mahnkosten der Pfalzwerke AG sind unzulässig