Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Ausschreibungsverordnung im Entwurf vorgelegt. Demnach soll es in diesem Jahr noch drei Versteigerung von Freiflächenanlagen für Photovoltaik in Höhe von insgesamt 500 Megawatt geben. Das Bundeskabinett muss die Verordnung noch beschließen. Bis Anfang März soll die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung verkünden.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Verordnung bis Ende 2014 verabschiedet haben. Nun kommt sie wohl im Januar: Das Gesetz soll – sobald es vom Kabinett beschlossen ist – den Bau künftiger Photovoltaikanlagen auf Freiflächen regeln “zur Steigerung der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie”. Drei Ausschreibungen sind für jedes Jahr vorgesehen: eine im April, eine im August, eine im Dezember.

Ausschreibungsverordnung: Viel Bürokratie für die Solarwirtschaft

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