Im EEG 2012 ist festgelegt, dass nur 90 Prozent der in bestimmten Photovoltaikanlagen erzeugten Strommenge über das Gesetz vergütet werden können. Betreiber sollten über das “Marktintegrationsmodell” angeregt werden, einen Teil ihrer Energie selbst zu verbrauchen oder direkt zu verkaufen. In der Praxis stellte sich die Frage, wie die Netzbetreiber bei der Abrechnung vorzugehen haben. Die Clearingstelle EEG hat dazu nun einen Hinweis veröffentlicht, der auch für Anlagenbetreiber nützlich ist: Erklärt wird nämlich auch, wie sie ihre Abschlagszahlungen beeinflussen können.

Auf maximal 90 Prozent ihres erzeugten Stroms haben Anlagenbetreiber Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn ihr System zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 errichtet wurde, es sich um eine Gebäudeanlage handelt und diese mehr als 10 Kilowatt und maximal ein Megawatt Leistung aufweist. So hat es der Gesetzgeber in der sogenannten PV-Novelle 2012 festgelegt. Leiten sie die restliche Energiemenge ebenfall

Richtig abrechnen im Marktintegrationsmodell

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