Energieausweise enthalten seit dem Mai 2014 nicht nur die berechneten Angaben sondern zusätzlich eine Angabe der Energieeffizienzklasse, wie sie von Elektrogeräten bereits seit geraumer Zeit bekannt ist. Diese Regelung soll Kauf- oder Mietinteressenten einen schnellen Überblick geben, wie effizient das Objekt ist.
Die meisten Fachleute halten die Effizienzklassen, so wie sie derzeit gehandhabt werden, für nicht sinnvoll. Frühere Vorschläge sind nicht fortgeführt worden. Sinnvoll wäre eine Aufspaltung der Angaben in eine Effizienzklasse für die Gebäudehülle und eine für die Anlagentechnik.