Während die EEG-Umlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Offshore-Haftsumlage minimal gesunken sind, steigt die §19-Umlage, mit der Netzentgeltreduzierungen nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ausgeglichen werden für Privatverbraucher ab 2015 von 0,092 auf 0,237 ct/kWh. Ein Privathaushalt zahlt somit 0,145 ct/kWh mehr, während Großabnehmer ab 100.000 kWh pro Jahr und Industrieunternehmen kräftig entlastet werden. Die Senkungen bei EEG-Umlage, Abschaltumlage und Offshorehaftungsumlage werden teilweise wieder durch die steigengen Netzentgelte für Kleinverbraucher aufgehoben. Insgesamt sinkt der Strompreis über Umlagen um nun 0,229 ct/kWh. Bei einem Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr sind das lediglich 8 Euro!
Netznutzungsentgelte für Privatverbraucher steigen um mehr als das doppelte!