Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet Solarstromerzeuger zum Einspeisemanagement. Je nach installierter Leistung ist eine Fernsteuerung einzubauen oder die maximale Einspeisung zu verringern. Worauf sich dabei der Begriff Leistung bezieht, hat die Clearingstelle EEG nun in einem Hinweis erörtert. Ergebnis: Einzig die Modulleistung gibt den Ausschlag.
Seit 2009 müssen Photovoltaikanlagen in ihrer Einspeisleistung reduziert werden können. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind neue Systeme dabei in drei Gruppen unterteilt, für die sich die Anforderungen unterscheiden: Eine Anlage mit einer installierten Leistung größer 100 Kilowatt muss über eine Vorrichtung zur Fernsteuerung verfügen und dem Netzbetreiber ihre Ist-Einspeisung übermitteln können. Ein System mit mehr als 30 Kilowatt Leistung muss sich „nur“ aus der Ferne hoch- und runterregeln lassen. Und bei Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt installierter Leistung haben die Betreiber die Wahl: Entweder sie sorgen dafür, dass sich ihr