Der Finanzausschuss des Bundesrates hat jetzt mehrheitlich für einen Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gestimmt, der eine Gewerbesteuerzerlegung zugunsten sogenannter Standortgemeinden von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zum Ziel hat.
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