Seit 1. Mai gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine formale Neuerung ist die Einführung eines vorläufigen Energieausweises. Dieser soll sowohl dem Aussteller als auch u.a. potenziellen Immobilienkäufern und Mietern helfen. Was es mit dem vorläufigen Energieausweis auf sich hat und wie lange dieser gültig ist, erläuterte jetzt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Letzte Beiträge
-
Baukindergeld 2023: Ab Juni können Familien Förderkredite beantragen! 24. Januar 2023
-
Wann kommt der 2.000 Euro-Härtefall-Zuschuss für Pellets, Öl & Flüssiggas? 20. Januar 2023
-
VDE gibt grünes Licht für rückwärtslaufende Zähler und Steckdosen-Anschluss bis 800 Watt 11. Januar 2023
-
Postwachstum kommunizieren – äußern, was ich wichtig finde 23. Dezember 2022
-
BEG 2023: Neuer Zuschuss für Wärmepumpen 12. Dezember 2022