Seit 1. Mai gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine formale Neuerung ist die Einführung eines vorläufigen Energieausweises. Dieser soll sowohl dem Aussteller als auch u.a. potenziellen Immobilienkäufern und Mietern helfen. Was es mit dem vorläufigen Energieausweis auf sich hat und wie lange dieser gültig ist, erläuterte jetzt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Letzte Beiträge
-
Wärmepumpe aus dem Baumarkt: Wer steckt hinter den Angeboten von OBI, toom und Globus? 5. November 2025
-
Heizen mit Luft/Luft Wärmepumpe im Niedrigstenergiehaus? 15. April 2025
-
Infrarotheizung – Super günstige Heizung im Neubau und Altbau? – Faktencheck Infrarot! 13. März 2025
-
Die beste Klimastrategie – Kernenergie – Kernfusion – Energieeffizienz – CO2-Preis? 22. Februar 2025
-
Das Wissensportal Wärmepumpen – Wärmepumpen Wissen satt 1. November 2024