Am 5. August trat die Erste Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) in Kraft. 12,75 Millionen Euro betragen die Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand. Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Kommentar zur Anpassung der Gebührenverordnung der besonderen Ausgleichsregelung