Wer den Strom aus neu errichteten Photovoltaikanlagen selbst nutzen möchte, muss auf die Energie nunmehr EEG-Umlage zahlen. Wie das genau abgewickelt wird, soll eine Verordnung klären, die gerade erarbeitet wird. Bis sie wirksam ist, müssen Eigenverbraucher aber noch keine Meldung zur Abführung der EEG-Umlage vornehmen und auch noch nichts zahlen.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist in Windeseile entworfen und beschlossen worden. So muss es nicht wundern, wenn Sachverhalte noch nach Inkrafttreten näher definiert werden. So zum Beispiel wie die Zahlung der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom konkret ablaufen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet hierzu gerade eine Verordnung namens Ausgleichsmechanismusverordnung.