Die sogenannte besondere Ausgleichsregelung, durch die stromintensive Unternehmen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen, wurde überarbeitet und an geltendes EU-Recht angepasst. Künftig gilt die Ausnahmeregelung nur für stromintensive Unternehmen aus Branchen, die durch ein bestimmtes Maß an Strom- und Handelsintensität gekennzeichnet sind. Energieblog Niedersachsen hat eine Synopse über die begünstigten Unternehmen von EEG 2012 zu EEG 2014 erstellt.
EEG-Industrierabatte: Wer fliegt raus? Wer bleibt drin? Wer kommt neu?