Mit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2014) zum 1. August 2014 entfällt das bis dahin geltende Eigenstromprivileg, also die Befreiung von der EEG-Umlage für selbst erzeugte elektrische Energie. Nach § 61 EEG 2014 muss ab 1. August 2014 bei der Eigenversorgung grund-sätzlich die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Bei der Eigenversorgung aus neuen Erneuer-bare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) oder neuen hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-anlagen (KWK-Anlagen) muss eine verringerte EEG-Umlage entrichtet werden. Was nun auf alle Eigenstromerzeuger zukommt zeigt Energieblog Niedersachsen auf einen Blick.
EEG 2014: Wichtige Hinweise und Voraussetzungen zur Eigenstromerzeugung