Ein Schreiben von Eon Edis legt nahe, dass beim Betrieb von Wärmepumpen und Wärmespeichern ein zusätzlicher Stromzähler zu installieren ist. Der Netzbetreiber stellt auf Nachfrage klar: Dies gilt nur dann, wenn die Geräte als unterbrechbare Verbraucher gemeldet wurden und auf ihren Strombezug ein reduziertes Netzentgelt berechnet wird.
Im Photovoltaikforum sorgte im Juli ein Schreiben des Netzbetreibers Eon Edis für eine hitzige Debatte. Grund: Eon Edis hatte in einem Rundbrief an Installateure folgenden Satz geschrieben: “Erzeugungsanlagen dürfen nicht mit Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen über eine gemeinsame Messung angeschlossen sein.” Eine weiterführende Erklärung oder zusätzliche Informationen fehlten. Für einige Forumsmitglieder stand damit fest: Eon Edis will Anlagenbetreibern vorschreiben, bei der Nutzung einer Wärmepumpe oder eines Wärmespeichers einen weiteren Zähler einzubauen. Diese Schlussfolgerung ist jedoch falsch, hat eine Nachfrage des Magazins des Photovolt