Der Clearingstelle stehen sechs Instrumente zur Verfügung, ein juristische Anfrage zu behandeln.
Zunächst wird unterschieden zwischen Einzelfallentscheidungen und abstrakt-generellen Verfahren. Letztere betreffen Anwendungs- und Auslegungsfragen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die auf eine Vielzahl von Netzbetreibern oder Anlagenbetreibern zutreffen. Ist die zu klärende Frage komplex – das bedeutet, sie betrifft mehrere Energieträger -, beginnt ein Empfehlungsverfahren, an dem sich alle akkreditierten Verbände und registrierten Stellen beteiligen. Bei diesen Verbänden handelt es sich unter anderem um den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), den Deutschen Solarbetreiber-Club (DSC) und den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Bei Fragen, die nur einen Energieträger betreffen, erfolgt ein Hinweisverfahren. Di