Die Clearingstelle EEG wurde vom Bundesumweltministerium ins Leben gerufen. Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz sollten schnell geklärt und zugleich Rechtsverfahren vor Amts- und Landgerichten verringert werden.

Am 15. Oktober 2007 nahm die Einrichtung mit sieben Mitarbeitern die Arbeit auf. Ihre Zahl ist mittlerweile auf 19 gestiegen – die Nachfrage nach einer juristischen Einschätzung hat sich gut entwickelt. Die Anfragen liegen seit 2010 bei mehr als 1.000 im Jahr. Bei der Bearbeitung kann die Clearingstelle EEG sechs verschiedene Verfahren einleiten. Über die Arbeit, den Einfluss der Entscheidungen auf Gerichtsverfahren und was den Betreibern von Solaranlagen auf den Nägeln brennt, sprach das Magazin des Photovoltaikforums mit dem promovierten Juristen Martin Winkler.

„Uns freut es, wenn Gerichte unsere Entscheidungen zur Kenntnis nehmen“

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