Die neuen Regelungen zur Berechnung der Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom sollen nach Informationen des Magazins des Photovoltaikforums in den nächsten Wochen vorliegen. Derzeit stimmt sich das Bundesfinanzministerium mit den Länderbehörden ab. So lange der neue Erlass nicht öffentlich ist, haben sich Anlagenbetreiber bei der Steuererklärung an die Bestimmungen der Finanzämter ihres Bundeslandes zu halten.
Seit April 2012 erhalten Photovoltaikanlagenbetreiber keine Vergütung mehr für selbst verbrauchten Strom. Die elektrische Energie, die die Eigentümer selbst nutzen, muss daher weder messtechnisch erfasst noch irgendwo angegeben werden. Für eine Sache wäre es aber von Vorteil zu wissen, wie hoch der Eigenverbrauch ist – wenn es um die Umsatzsteuerberechnung auf Eigenverbrauch geht. Wenn ein Anlagenbetreiber bei Anschaffung seiner Photovoltaiksystems nicht von der Kleinunternehmerregel Gebrauch gemacht hat ….