Erzeugen Photovoltaikanlagen mehr Strom, als das Netz gerade aufnehmen kann, dürfen die Netzbetreiber die Anlagen in ihrer Einspeiseleistung beschränken. Für die entgangenen Einnahmen erhalten die Anlagenbetreiber eine Entschädigung. Wie sie zu berechnen ist, erläutert ein Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Es sind sehr kleine Mengen Solarstrom, die heute nicht eingespeist werden können. Aber je mehr Photovoltaikanlagen noch installiert werden, desto zahlreicher werden die Fälle von Netzengpässen und damit die Eingriffe in das Einspeiseverhalten. Auch die Strommenge wächst dabei, die dem Versorgungssystem verloren geht (, wenn die Betreiber nicht andere, direkte Nutzungsmöglichkeiten finden oder die Energie speichern). Dass Netzbetreiber in Fällen einer Überlastung auf die Erzeugungsanlagen zugreifen und sie herunterregeln, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. Damit der Zugriff erfolgen kann, müssen Photovoltaikanlagen größer 30

Netzengpass: Wie nicht eingespeister Solarstrom zu kompensieren ist

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