Die Europäische Kommission ersuchte um Stellungnahme zu ihrem Vorschlag für überarbeitete Beihilfeleitlinien zur Beurteilung staatlicher Förderprojekte in den Bereichen Energie und Umweltschutz. Diese Überarbeitung ist Teil einer umfassenden Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts. Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Geltungsbereich der bestehenden Umweltbeihilfeleitlinien auf Beihilfemaßnahmen im Energiewesen auszudehnen und die Vorschriften für die beihilferechtliche Würdigung zu präzisieren und zu vereinfachen. Stellungnahmen konnten bis zum 14. Februar 2014 übermittelt werden.
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