Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben keinen Anspruch auf Einspeisevergütung, wenn sie ihre Kraftwerke nicht gemäß den Bestimmungen zum Einspeisemanagement nachrüsten. Eine Zahlungsverpflichtung entsteht auch nicht nachträglich, sobald das Versäumnis nachgeholt wurde, urteilt die Clearingstelle EEG in einem gerade veröffentlichten Votum.
Der beschriebene Fall bezieht sich zwar auf eine Biogasanlage, aber das Votum der Clearingstelle ist auf alle EEG-Anlagen übertragbar, auch Photovoltaikanlagen. An die Institution hatte sich der Betreiber der Anlage mit einer elektrischen Leistung von 150 Kilowatt gewandt. Das Kraftwerk war vor 2009 in Betrieb gegangen. Aber die zum Jahresanfang 2009 damals in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah die Beteiligung aller EEG-Anlagen größer 100 Kilowatt am Einspeisemanagement vor. Die Kraftwerke sollten ferngesteuert in ihrer Einspeiseleistung reduziert werden können. Dazu lassen die meisten Betreiber bis heute Fu