Seit gut einem Jahr kann man Schornsteinfegerarbeiten nicht mehr nur vom Bezirksschornsteinfegermeister, sondern auch von dazu qualifizierten Handwerkern ausführen lassen. Hoheitliche Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit dienen, dürfen jedoch nach wie vor nur von Bezirksschornsteinfegermeistern übernommen werden. Die Verbraucherzentrale stellt nun fest, dass das einst zugunsten des Verbrauchers novellierte Kehrmonopol in der Praxis allerdings zu höheren Kosten für den Verbraucher führt.
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